Liberalisierung
Freie Wahl am Strommarkt
Die Liberalisierung des italienischen Strommarktes ist in den letzten Jahren schrittweise erfolgt.
Die freie Wahl des Stromlieferanten wurde 1999 erstmals nur für Unternehmen mit hohem Konsum eingeführt und wurde in der Folge sukzessive auch auf Unternehmen mit niedrigerem Konsum ausgedehnt. Seit Juli 2004 kann jeder „Nicht-Haushaltskunde“ seinen Stromlieferanten frei wählen.
Die vollständige Liberalisierung des italienischen Strommarktes ab 1. Juli 2007 ermöglicht es nun auch Haushaltskunden seinen Stromlieferanten frei zu wählen.
Mit der Liberalisierung des Strommarktes ist es aber wichtig, weiterhin zwischen dem Stromverteiler (Netzbetreiber), welcher derselbe bleibt und dem neuen Stromlieferanten zu unterscheiden:
- Der Stromverteiler sorgt weiterhin für den Betrieb des Stromnetzes und die sichere Stromverteilung vor Ort und ist für den Ausbau des Netzes (inklusive Stromanschlüsse) sowie die Wartung und die Zählerablesung zuständig. Er ist verpflichtet, den Zugang zum Netz zu ermöglichen;
- Der Stromlieferant ist ausschließlich für die Lieferung der elektrischen Energie zuständig (nicht für die technischen Belange).
Die SELTRADE AG ist ausschließlich Stromlieferant.


